Bibliotheksetikette / Entlehnkonditionen

Nutzungsberechtigung

Alle Schüler und Lehrer des Europagymnasiums Baumgartenberg sind automatisch, d.h. ohne zusätzliche Formalitäten, berechtigt, die Schulbibliothek zu benützen. Alle Benützer verpflichten sich. die Bibliotheksordnung(en) zu beachten.

 

Gratisbenützung

Für die Entlehnung der Bücher, Zeitschriften und sonstigen Medien werden keine Gebühren eingehoben. Es dürfen maximal 3 Medien zeitgleich - auf einmal - entliehen werden!

 

Freihandnutzung

Der gesamte Buchbestand ist zur Nutzung im Freihandbereich zugänglich. Die Aufstellung der Bücher ist streng systematisch mit dem Ziel, jedem Buch einen eindeutigen Stellplatz zuzuordnen. Sie orientieren sich an der am Buchrücken befestigten Systematiketikette (zwei-/dreibuchstabig), die mit der Regalbeschriftung übereinstimmt.

Weitere Infos entnimm bitte vor ort und/oder studiere die genaue Systematikanordnung.

Innerhalb des regals sind die Bücher alphabetisch nach dem Ordnungswort gereiht. Benützte Bücher sind unbedingt verlässlich wieder nach gemäßer Systematik und Ordnungswort richtig einzuordnen; Sie können jedoch auch am Bücherwagen abgelegt werden.

 

Leihbetrieb

Entlehnungen sind nicht kostenpflichtig und zu allen Verleihzeiten möglich.

SchülerInnen können bis zu drei Bücher für eine Frist von 3 Wochen entlehnen. Als Entlehnausweis ist lediglich ein Schülerausweis nötig. Dieser wird bei der ersten Leihe mit einem Barcodeetikett versehen. Eine Verlängerung der Frist(en) ist möglich (ausgenommen bei Reservierung des Buches eines anderen Nutzers - private Handhabung), dazu muss das Buch zur Dateieingabe mitgebracht werden.

 

Entlehnfrist

4 Wochen! Eine Fristverlängerung ist (nur) in Ausnahmefällen möglich und mit dem Bibliotheksmitarbeitern zu vereinbaren. Spiele dürfen jedoch nur jeweils 1 Tag entlehnt werden, da diese ja eigentlich in der Schule gespielt werden sollten. Zeitschriften und DVDs für 1 Woche.

 

Präsenzbestand

Nachschlagwerke, Letztnummern von Zeitschriften sowie Bücher ohne Barcodeaufkleber sind nicht entlehnbar. Sie dürfen nur in der Bibliothek benützt werden!

 

Umgang mit Biblothekseigentum

Um schonende Behandlung der geliehenen Gegenstände aus dem Biblotheksbestand wird gebeten! Verlorenes oder Beschädigtes muss ersetzt werden. Beschädigtes bitte nicht selbst reparieren, sondern bei der rückgabe melden!

Das Bibliotheksteam ist mit eben der Autorität ausgestattet wie der Bibliothekar. Ihrer Anweisung ist demnach einzuhalten und Folge zu leisten.